Spenden – Aufklärung braucht Unterstützung!
Spendenkonto & Bescheinigung
Vielen Dank an alle, die unsere Arbeit möglich machen. Jede Spende, ob klein oder groß, trägt dazu bei, weiterhin unabhängige Recherche- und Aufklärungsarbeit leisten zu können.
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt geltend gemacht werden. Für diesen vereinfachten Spendennachweis gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV reicht eine Kopie des Kontoauszugs aus.
Für Spenden über 200 Euro wird auf Wunsch eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt ausgestellt. Dazu einfach eine kurze E-Mail, gerne auch verschlüsselt, an uns senden.
Vielen Dank für die Unterstützung!
Recherche-Zentrum – Investigativ gegen Vertuschung.