Dirk Brünker

Polizei widerspricht sich selbst im Fall Dirk Brünker

Handyauswertung der Polizei legt nahe, dass Dirk Brünker am Abend seines Verschwindens wahrscheinlich mit einem Auto transportiert wurde – Polizeipräsidium Konstanz lehnt Akteneinsicht ab und beharrt auf Sturz in die Brigach

Seit nunmehr einem Jahr kämpft die Familie von Dirk Brünker mit Unterstützung des Recherche-Zentrums e.V. um vollständige Einsicht in die Ermittlungsakten. Zwar hatte die Staatsanwaltschaft Konstanz die Todesermittlungsakte herausgegeben, doch diese ist lückenhaft und wirft mehr Fragen auf, als sie Antworten gibt. Auf die Nachfrage nach den vollständigen Unterlagen erklärte die Staatsanwaltschaft, dass diese über das Polizeipräsidium Konstanz beantragt werden müssten.

Doch dieser Antrag wurde nun ein zweites Mal abgelehnt. Im aktuellen Antwortschreiben des Polizeipräsidiums vom 21. Februar 2025 heißt es, dass diese Aktenteile der Geheimhaltung unterliegen würden. Auch seien die Ermittlungsergebnisse im Fall Dirk Brünker eindeutig und Fremdverschulden ausgeschlossen. „Alle von dieser Version abweichenden Hypothesen“, so das Polizeipräsidium Konstanz, „verlassen die Ebene einer rationalen Argumentation.“

Diese Aussage widerspricht jedoch den Ermittlungsergebnissen der Polizei, da das Bewegungsprofil von Dirk Brünkers Handy laut Aktenlage mit der offiziellen Darstellung vom Ertrinken in der Brigach nicht vereinbar ist.

Dirk Brünker in ein Auto gezwungen?

Die Handydaten sprechen dafür, dass Dirk Brünker das Opfer einer Straftat wurde. Die Polizei stellte bereits am 30. Dezember 2022 fest, dass sein Handy noch am Abend seines Verschwindens innerhalb von 24 Minuten mehr als 10 km zurückgelegt hatte. Dieser schnelle Ortswechsel ist nicht durch ein Treiben des Körpers in der Brigach zu erklären.

Diese Strecke kann in so kurzer Zeit nur in einem Auto oder mit dem Zug zurückgelegt werden. Eine Zugfahrt von Dirk Brünker konnten die Ermittler jedoch nicht nachweisen.

In der Akte wurde deshalb angeführt, dass eine zwangsweise Verbringung mit einem Auto die einzige Erklärung sei.

Nachdem die Brigach und die umliegenden Wälder mehrfach gründlich abgesucht worden waren, wurden laut der vorliegenden Ermittlungsakten Suizid oder ein Unglück als Ursache des Verschwindens von Dirk Brünker immer unwahrscheinlicher. Die DLRG hatte schon am 25. Dezember 2022 die Brigach von Villingen bis Geisingen mit rund 30 Einsatzkräften gründlich durchsucht. Mitte Januar 2023 erfolgte dann eine weitere großangelegte Suchaktion ebenfalls flussabwärts, von Brigachtal bis Donaueschingen. Spätestens ab Mitte Februar 2023 ermittelte die Polizei deshalb intensiv in Richtung eines Tötungsdeliktes.

Doch als der Leichnam von Dirk Brünker am 9. März 2023 samt Handy am Ufer der Brigach in Donaueschingen gefunden wurde, schloss die Polizei Fremdeinwirkung plötzlich aus. Vier Tage später, am 13. März 2023, wurden die Ermittlungen zu den Todesumständen ganz eingestellt. Dabei hatte die Rechtsmedizin keine eindeutige Todesursache festgestellt, sondern lediglich den Verdacht auf Ertrinken geäußert. Ungeachtet der Handyauswertung soll Dirk Brünker vor seinem Haus aus Versehen in die Brigach gestürzt sein, so der Abschlussbericht der Ermittler.

Zweifel der Familie an offizieller Version

An dieser Version hält das Polizeipräsidium Konstanz auch in ihrem Antwortschreiben vom Februar 2025 fest. Es teilt mit, dass die Familie bereits hinreichend in die Lage versetzt worden sei, „nachzuvollziehen, dass Dirk Brünker aufgrund eines tragischen Unfallgeschehens zu Tode gekommen“ sei. Für die Familie bestehen jedoch weiterhin große Zweifel. Sie kann die Ermittlungsschritte und Erklärungen aus den ihr vorliegenden Aktenteilen nicht nachvollziehen.

Aufgrund des schnellen Ortswechsels des Handys hält es die Familie für ausgeschlossen, dass Dirk Brünker in die Brigach gefallen ist. Das würde auch erklären, warum der 1,90 m große, ehemalige Profifußballer trotz intensiver Suchmaßnahmen im durchaus überschaubaren Fluss nicht gefunden werden konnte.

Weitere Schritte im Fall Dirk Brünker

Die Familie wird nun die fehlenden Akten einklagen. Zudem hat sie das Recherche-Zentrum e.V. mit der Organisation von unabhängigen Gutachten beauftragt. Das Recherche-Zentrum e.V. übernimmt dabei die Kosten für die Anwälte der Familie, für die Sachverständigen und für die dafür notwendige Recherchearbeit.